Zweite Fremdsprache
Für die allgemeine Hochschulreife muss die Belegung von zwei Fremdsprachen nachgewiesen werden. Die so genannte 1. Fremdsprache muss in allen Semestern des Studiengangs am Abendgymnasium belegt werden; die 1. Fremdsprache ist am Abendgymnasium Englisch.
Für die 2. Fremdsprache ist der Nachweis einer ’Einführung in die 2. Fremdsprache’ mit mindestens 12 Semesterwochenstunden - nach unserer gegenwärtigen Praxis verteilt auf drei Semester – erforderlich.
Eine Befreiung von der 2. Fremdsprache ist möglich, wenn ein Studierender im Rahmen seiner bisherigen schulischen Vorbildung den Unterricht in einer 2. Fremdsprache in den Klassen 7 –
10 und eine Abschlussnote von mindestens 'ausreichend' nachweisen kann. Im Einzelfall ist eine Befreiung auch durch den Nachweis anderer gleichwertiger
Vorkenntnisse möglich (z.B. VHS-Zertifikate). Ausländische bzw. eingebürgerte Studierende haben u. U. die Möglichkeit,
sich den im Heimatland absolvierten muttersprachlichen Unterricht oder eine bereits abgelegte Sprachfeststellungsprüfung
(auf FOR-Niveau) als ’Einführung in die 2. Fremdsprache’ anerkennen zu lassen.
Die Anerkennung von Vorleistungen zur Befreiung von der 2. Fremdsprache
ist in jedem Fall eine Einzelfallentscheidung;
daher ist eine Rücksprache mit der Studienberatung erforderlich.

